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Ha! Das ist ja wohl lächerlich! Mehr als 0,5% mehr Kommentare und eine einmalige Zahlung von 20 Kommentaren verteilt auf 10 Blogbeiträge können wir anbieten. Mehr wir uns nicht leisten. Die Blogosphäre steckt schließlich in einer Krise!
Mist, voll vertippt! Das ist die Aufregung über so unverschämte Forderungen!!!
Das Angebot lautet natürlich: “Mehr als 0,5% mehr Kommentare und eine einmalige Zahlung von 20 Kommentaren verteilt auf 10 Blogbeiträge können wir NICHT anbieten. Mehr KÖNNEN wir uns nicht leisten.”
Ich bin jetzt erstmal im Urlaub, da haben Sie genug Zeit, über unser Angebot nachzudenken.
Ein Streik (von engl. strike: Schlag, Streich) ist eine kollektive Arbeitsniederlegung (Verweigerung von in der Regel vertraglich vereinbarten Arbeitsleistungen). Er kann sehr verschiedenartige Ziele und Adressaten haben. Politische Streiks sollen Parlament und Regierung unter Druck setzten, mit dem Ziel, dass bei deren Entscheidungen die Interessen der Streikenden berücksichtigt werden. In politisch zugespitzten Situationen können sie zu Generalstreiks auswachsen, die die Wirtschaft eines ganzen Landes lahmlegen (Beispiele: Generalstreiks der Chartistenbewegung für das allgemeine Wahlrecht im 19. Jahrhundert in England; Generalstreik gegen den Kapp-Putsch 1920 in Deutschland). Außerhalb des Widerstandsrechts ist in Deutschland der politische Streik verboten. Im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie (Artikel 9 Abs. 3) soll ein Streik, der erst nach Ablauf der Friedenspflicht zulässig ist, die Arbeitgeber dazu bewegen, den Forderungen der Gewerkschaft durch Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrags nachzukommen. Als „wilde Streiks“ (Engl.: wildcat strike) bezeichnet man die von einer Gewerkschaft nicht autorisierten Arbeitsniederlegungen von Belegschaften.
Arbeitgeber können mit Aussperrung und Betriebsstilllegung antworten. Das Bundesarbeitsgericht hat 1994[1] das „Arsenal“ der Arbeitskampfmittel der Arbeitgeberseite mit dem Recht zur Betriebsstilllegung bzw. zur Betriebsteilstilllegung im Arbeitskampf erweitert. Der Arbeitgeber ist danach nicht verpflichtet, einen bestreikten Betrieb oder Betriebsteil soweit wie möglich aufrechtzuerhalten. Er kann ihn für die Dauer des Streiks ganz stilllegen mit der Folge, dass die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis suspendiert werden und auch arbeitswillige Arbeitnehmer ihren Lohnanspruch verlieren.
In Deutschland fielen zwischen 2000 und 2007 im Durchschnitt 5 Arbeitstage jährlich pro Tausend Beschäftigte aus. In Frankreich liegt dieser Wert bei 103 Arbeitstagen, in Spanien sogar bei 173
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himmlische Scheissruhe; lass et sein!
Wir fordern 25% mehr Kommentare — außerdem eine einmalige Zahlung von 50 Kommentaren!
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Mist, voll vertippt! Das ist die Aufregung über so unverschämte Forderungen!!!
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Ich bin jetzt erstmal im Urlaub, da haben Sie genug Zeit, über unser Angebot nachzudenken.
Ich schenke dirrrr einen vierrrwöchigen Urrrlaup in derrrrr Karrribik!
Furzbirne
Selber Furzbirne!
Ok, gute sache hab jetzt erst gemerkt das man sich net anmelden muss für :D
Ein Streik (von engl. strike: Schlag, Streich) ist eine kollektive Arbeitsniederlegung (Verweigerung von in der Regel vertraglich vereinbarten Arbeitsleistungen). Er kann sehr verschiedenartige Ziele und Adressaten haben. Politische Streiks sollen Parlament und Regierung unter Druck setzten, mit dem Ziel, dass bei deren Entscheidungen die Interessen der Streikenden berücksichtigt werden. In politisch zugespitzten Situationen können sie zu Generalstreiks auswachsen, die die Wirtschaft eines ganzen Landes lahmlegen (Beispiele: Generalstreiks der Chartistenbewegung für das allgemeine Wahlrecht im 19. Jahrhundert in England; Generalstreik gegen den Kapp-Putsch 1920 in Deutschland). Außerhalb des Widerstandsrechts ist in Deutschland der politische Streik verboten. Im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie (Artikel 9 Abs. 3) soll ein Streik, der erst nach Ablauf der Friedenspflicht zulässig ist, die Arbeitgeber dazu bewegen, den Forderungen der Gewerkschaft durch Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrags nachzukommen. Als „wilde Streiks“ (Engl.: wildcat strike) bezeichnet man die von einer Gewerkschaft nicht autorisierten Arbeitsniederlegungen von Belegschaften.
Arbeitgeber können mit Aussperrung und Betriebsstilllegung antworten. Das Bundesarbeitsgericht hat 1994[1] das „Arsenal“ der Arbeitskampfmittel der Arbeitgeberseite mit dem Recht zur Betriebsstilllegung bzw. zur Betriebsteilstilllegung im Arbeitskampf erweitert. Der Arbeitgeber ist danach nicht verpflichtet, einen bestreikten Betrieb oder Betriebsteil soweit wie möglich aufrechtzuerhalten. Er kann ihn für die Dauer des Streiks ganz stilllegen mit der Folge, dass die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis suspendiert werden und auch arbeitswillige Arbeitnehmer ihren Lohnanspruch verlieren.
In Deutschland fielen zwischen 2000 und 2007 im Durchschnitt 5 Arbeitstage jährlich pro Tausend Beschäftigte aus. In Frankreich liegt dieser Wert bei 103 Arbeitstagen, in Spanien sogar bei 173
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